Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
der DOBAR Trading GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Bedingungen (AVB) finden nur auf Rechtsverhältnisse Anwendung, die aufgrund von Aufträgen und Bestellungen eines Kaufmanns (wenn der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens mit uns Zustande kommen.

1.2. Unsere AVB gelten für unsere sämtlichen Lieferungen an den in Ziff. 1.1 genannten Abnehmerkreis, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere AVB gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, vor. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die den nachfolgenden Bedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird solchen Einkaufbedingungen in deren Gesamtheit hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf ein spezielles Angebot unsererseits erfolgt, gelten die in unserem Angebot angegebenen speziellen Bedingungen in Verbindung mit unseren AVB.

2. Auftrag
2.1. Technische und gestalterische Änderungen der bestellten Waren behalten wir uns vor. Solche Änderungen sind zulässig, sofern sie die technische Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der bestellten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Ist aufgrund einer Änderung die Annahme der bestellten Ware für den Besteller un-zumutbar, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Gegenseitige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.2. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Abrede kommt der Auftrag zu dem im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreis zustande.

2.3. Unsere Preise verstehen sich ausnahmslos, auch bei Lieferungen außerhalb Deutschlands, in (Euro).

3. Lieferpflicht
3.1. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen berechtigt den Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens zwei Wochen betragende Nachfrist gesetzt hat.

3.2. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen oder Lieferungsmöglichkeiten für Waren, die aus dem Ausland bezogen werden. Der Besteller kann aus einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung keine Rechte ableiten, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.

3.3. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen etc. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere in Angeboten, Preislisten und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer entfällt, soweit Lieferungen außerhalb Deutschlands nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

4.2. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

4.3. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Im Falle einer von uns zugelassenen Wechselzahlung gehen Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers.

4.4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

4.5. Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn dem Besteller steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu.

5. Lieferung, Gefahrenübergang
5.1. Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbstständige Lieferungen.

5.2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlässt.

5.3. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

5.4. Gibt der Besteller bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 3, Abs. 1 Nr. 1,4 Verpackungsverordnung, Transportverpackungen zurück, so trägt er in jedem Falle die Kosten für die Rücksendung. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist eine Rückgabe von Verpackungen aller Art ausgeschlossen.

6. Waren Aus- und Umtausch
6.1. Etwaige Warenrücklieferungen werden nur nach vorheriger, schriftlicher Absprache mit der Geschäftleitung in unserem Zentrallager vereinnahmt; unter der Voraussetzung, dass Warengutschriften nur gegen Lieferung von neuen Waren verrechnet werden können.

7. Gewährleistung
7.1. Für die Untersuchung der von uns gelieferten Ware und die Anzeige, etwaiger Mängel gelten die Bestimmungen gem. §§ 377, 378 HGB.

7.2. Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft und ist der Mangel rechtzeitig gerügt worden, so können wir unserer Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl durch Nachbesserung der Ersatzlieferung nachkommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Erstlieferung kann der Besteller Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) verlangen.

7.3. Unsere technischen, gestalterischen oder sonstigen Angaben in Prospekten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich stets als Ca.-Angaben und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften der Ware.

7.4. Weitergehende Ansprüche insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens beim Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7.5. Die Haftung ist in allen Fällen auf den Betrag des Warenwertes beschränkt.

7.6. Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

8.2. Der Besteller darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsgang, und solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt an uns die Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen.

8.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller zu einer einheitlichen Sache, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der Verarbeitung und/oder der verbundenen oder vermischten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung und/oder Verbindung und/oder Vermischung zu. Das für uns demnach entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

8.4. Übersteigt der Wert eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe oder Rückzession verpflichtet.

8.5. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware und der an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

8.6. Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderung ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen soweit noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Warenträger/Verkaufshilfen
9.1. Alle leihweise zur Verfügung gestellten Warenträger und Verkaufshilfen verbleiben in unserem Eigentum. Bei Übernahme, Zerstörung, Beschädigung, Fremdwarenverwendung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung berechnen wir für jeden Warenträger den im Lieferschein oder der Rechnung zugrunde gelegten Preis. Warenträgerrücksendungen haben grundsätzlich frei Haus geliefert zu erfolgen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Auftrag geschuldeten Leistungen ist Gronau.

10.2. Gerichtsstand ist Gronau. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf sowie die hierzu ergangenen Gesetze finden keine Verwendung.
 

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