Allgemeine
Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
der
DOBAR Trading GmbH & Co. KG
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1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Bedingungen
(AVB) finden nur auf
Rechtsverhältnisse Anwendung, die
aufgrund von Aufträgen und
Bestellungen eines Kaufmanns (wenn der
Vertrag zum Betrieb eines
Handelsgewerbes gehört), einer
juristischen Person des öffentlichen
Rechts oder eines
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
mit uns Zustande kommen.
1.2. Unsere AVB gelten für unsere
sämtlichen Lieferungen an den in Ziff.
1.1 genannten Abnehmerkreis, soweit
nicht andere Vereinbarungen
ausdrücklich schriftlich von uns
bestätigt werden. Unsere AVB gehen als
ausschließlich gültige
Vertragsbedingungen anderen
Regelungen, insbesondere
entgegenstehenden Einkaufsbedingungen
des Bestellers, vor. Soweit eine
Bestellung unter Bezugnahme auf
Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die
den nachfolgenden Bedingungen ganz
oder teilweise nicht entsprechen, wird
solchen Einkaufbedingungen in deren
Gesamtheit hiermit ausdrücklich
widersprochen.
1.3. Soweit eine Bestellung unter
Bezugnahme auf ein spezielles Angebot
unsererseits erfolgt, gelten die in
unserem Angebot angegebenen speziellen
Bedingungen in Verbindung mit unseren
AVB.
2. Auftrag
2.1. Technische und gestalterische
Änderungen der bestellten Waren
behalten wir uns vor. Solche
Änderungen sind zulässig, sofern sie
die technische Funktion, den
gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der
bestellten Ware nicht oder nur
unwesentlich beeinträchtigen. Ist
aufgrund einer Änderung die Annahme
der bestellten Ware für den Besteller
un-zumutbar, so kann er vom Vertrag
zurücktreten. Gegenseitige
Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
2.2. Mangels ausdrücklicher
anderweitiger Abrede kommt der Auftrag
zu dem im Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Listenpreis zustande.
2.3. Unsere Preise verstehen sich
ausnahmslos, auch bei Lieferungen
außerhalb Deutschlands, in (Euro).
3. Lieferpflicht
3.1. Die Nichteinhaltung von
Lieferterminen und Lieferfristen
berechtigt den Besteller zur
Geltendmachung der ihm zustehenden
Rechte erst, wenn er uns eine
angemessene, mindestens zwei Wochen
betragende Nachfrist gesetzt hat.
3.2. Die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Selbstbelieferung
bleibt in jedem Falle vorbehalten.
Dies gilt insbesondere für
Verzögerungen oder
Lieferungsmöglichkeiten für Waren, die
aus dem Ausland bezogen werden. Der
Besteller kann aus einer Verzögerung
oder Unmöglichkeit der Lieferung keine
Rechte ableiten, sofern dies nicht von
uns zu vertreten ist.
3.3. Unvorhersehbare, unabwendbare,
außergewöhnliche Ereignisse, wie
Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen etc. befreien uns
für die Dauer ihrer Auswirkungen oder
im Falle der Unmöglichkeit voll von
der Lieferpflicht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere in Angeboten, Preislisten
und Rechnungen angegebenen Preise
verstehen sich ab Werk zuzüglich
Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer
entfällt, soweit Lieferungen außerhalb
Deutschlands nicht
umsatzsteuerpflichtig sind.
4.2. Verpackungs- und Versandkosten
werden gesondert berechnet.
4.3. Unsere Rechnungen sind innerhalb
30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug,
innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto
zahlbar. Im Falle einer von uns
zugelassenen Wechselzahlung gehen
Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten
des Bestellers.
4.4. Bei Zahlungsverzug schuldet der
Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank. Der Nachweis
eines höheren oder geringeren Schadens
bleibt vorbehalten.
4.5. Gegen unsere fälligen
Zahlungsansprüche kann der Besteller
nicht mit Gegenforderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben, es sei denn dem Besteller
steht eine von uns nicht bestrittene
oder rechtskräftig festgestellte
Forderung zu.
5. Lieferung, Gefahrenübergang
5.1. Teillieferungen sind zulässig und
gelten bezüglich Zahlung und
Reklamation als selbstständige
Lieferungen.
5.2. Die Gefahr geht auf den Besteller
über, sobald die Sendung unseren
Betrieb verlässt.
5.3. Der Versand erfolgt in allen
Fällen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
5.4. Gibt der Besteller bei
Lieferungen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 3,
Abs. 1 Nr. 1,4 Verpackungsverordnung,
Transportverpackungen zurück, so trägt
er in jedem Falle die Kosten für die
Rücksendung. Bei Lieferungen außerhalb
Deutschlands ist eine Rückgabe von
Verpackungen aller Art ausgeschlossen.
6. Waren Aus- und Umtausch
6.1. Etwaige Warenrücklieferungen
werden nur nach vorheriger,
schriftlicher Absprache mit der
Geschäftleitung in unserem
Zentrallager vereinnahmt; unter der
Voraussetzung, dass Warengutschriften
nur gegen Lieferung von neuen Waren
verrechnet werden können.
7. Gewährleistung
7.1. Für die Untersuchung der von uns
gelieferten Ware und die Anzeige,
etwaiger Mängel gelten die
Bestimmungen gem. §§ 377, 378 HGB.
7.2. Ist die von uns gelieferte Ware
mangelhaft und ist der Mangel
rechtzeitig gerügt worden, so können
wir unserer
Gewährleistungsverpflichtung nach
unserer Wahl durch Nachbesserung der
Ersatzlieferung nachkommen. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder
der Erstlieferung kann der Besteller
Minderung (Herabsetzung der Vergütung)
oder Wandelung (Rückgängigmachung des
Vertrages) verlangen.
7.3. Unsere technischen,
gestalterischen oder sonstigen Angaben
in Prospekten oder sonstigen
Unterlagen verstehen sich stets als
Ca.-Angaben und enthalten keine
Zusicherung von Eigenschaften der
Ware.
7.4. Weitergehende Ansprüche
insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Folgeschäden, aus positiver
Vertragsverletzung, wegen Verschuldens
beim Vertragsabschluss oder aus
unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen.
7.5. Die Haftung ist in allen Fällen
auf den Betrag des Warenwertes
beschränkt.
7.6. Alle Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei
Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften oder bei
Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis
zur restlosen Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Wechsel und Schecks gelten erst nach
erfolgter Einlösung als Zahlung.
8.2. Der Besteller darf die unter
unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren nur im gewöhnlichen
Geschäftsgang, und solange er nicht in
Verzug ist, weiterveräußern. Der
Besteller tritt bereits jetzt an uns
die Forderung aus einer
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
ab. Der Besteller ist berechtigt,
Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeitigen Widerruf
einzuziehen.
8.3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren durch den Besteller
zu einer einheitlichen Sache, steht
uns das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der
Verarbeitung und/oder der verbundenen
oder vermischten Waren im Zeitpunkt
der Verarbeitung und/oder Verbindung
und/oder Vermischung zu. Das für uns
demnach entstehende Miteigentum gilt
als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bestimmungen.
8.4. Übersteigt der Wert eingeräumten
Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 10%, so sind wir
auf Verlangen des Bestellers zur
Freigabe oder Rückzession
verpflichtet.
8.5. Von jeder Beeinträchtigung
unserer Rechte an der Vorbehaltsware
und der an uns abgetretenen
Forderungen durch Dritte, insbesondere
aufgrund von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns
der Besteller unverzüglich zu
benachrichtigen.
8.6. Kommt der Besteller mit dem
Ausgleich unserer Forderung ganz oder
teilweise in Verzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware
jederzeit herauszuverlangen und
anderweitig darüber zu verfügen soweit
noch ausstehende Lieferungen
zurückzuhalten. Die Geltendmachung von
Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Warenträger/Verkaufshilfen
9.1. Alle leihweise zur Verfügung
gestellten Warenträger und
Verkaufshilfen verbleiben in unserem
Eigentum. Bei Übernahme, Zerstörung,
Beschädigung, Fremdwarenverwendung
oder Beendigung der Geschäftsbeziehung
berechnen wir für jeden Warenträger
den im Lieferschein oder der Rechnung
zugrunde gelegten Preis.
Warenträgerrücksendungen haben
grundsätzlich frei Haus geliefert zu
erfolgen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für die
beiderseitigen aus dem Auftrag
geschuldeten Leistungen ist Gronau.
10.2. Gerichtsstand ist Gronau. Wir
sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch in seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
10.3. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den
internationalen Warenverkauf sowie die
hierzu ergangenen Gesetze finden keine
Verwendung.
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